Strafverteidigung und Strafrecht

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Gebühren

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Allgemein
Zu Beginn eines jeden Mandates muss geklärt werden, welche Rechtsanwaltsgebühren entstehen, und wie hoch das mit einem Prozess einhergehende Prozesskostenrisiko ist. Sie werden darüber von uns, ohne Wenn und Aber, aufgeklärt.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt die gesetzliche Regelung in Form des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Häufig reichen jedoch die gesetzlichen Gebühren nicht aus, um Sie individuell und optimal beraten und vertreten zu können. In diesem Fall werden wir Sie darauf ansprechen und mit Ihnen eine Vergütungs- vereinbarung schließen. Dabei bietet sich häufig die Abrechnung auf Stundenhonorarbasis, oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars an.

Beratungs- / Prozesskostenhilfe
Auch wenn Sie nicht über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen, lassen wir Sie nicht im Regen stehen. Sie werden bereits im ersten Gespräch über die Möglichkeiten der Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe informiert. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei uns.